Saalbau Waldorfschule Nürtingen

Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegt die Willensbildung in allen Vereinsfragen. Es finden ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen statt.

Ordentliche Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand mindestens einmal jährlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres einberufen werden. In ihr berichtet der Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr, er legt Rechnung ab über die Einnahmen
und Ausgaben und über den Stand des Vereinsvermögens. Er legt den Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr, die mittel- und
langfristige Planung sowie die Investitionspläne des Vereins vor. Darüber hinaus berichtet der Vorstand über wichtige Vorkommnisse. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

Einberufen werden die Mitgliederversammlungen durch den Vorstand, indem sämtliche Mitglieder mittels einfachen Briefes hierzu eingeladen
werden. Die Einladung ist anzukündigen und mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Post zu übergeben. In dringenden Fällen ist der Vorstand verpflichtet, die Versammlung auch in kürzerer Frist einzuberufen. Die Einladung enthält die endgültige Tagesordnung.
Anträge der Mitglieder für die endgültige Tagesordnung müssen mindestens vier Wochen vor der Versammlung beim Vorstand eingegangen sein; Anträge zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung können jederzeit gestellt werden. Die Versammlungsleitung obliegt dem Vorstand. Über die Mitgliederversammlung, insbesondere über die Beschlüsse ist von einem Beauftragten des Vorstandes zeitnah ein Protokoll zu erstellen, das von ihm und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Dieses Protokoll liegt für die Mitglieder zur Einsichtnahme aus. Jedes Mitglied ist in der Mitgliederversammlung mit einer Stimme stimmberechtigt. Zur Gültigkeit eines Beschlusses genügt die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Abstimmung unmittelbar zu wiederholen. Bleibt es bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Über die Art der Abstimmung entscheidet der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss geheim erfolgen, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies wünscht.

Satzungsänderung und Auflösung des Vereins

Ein Beschluss zur Satzungsänderung bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Ein Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln sämtlicher, nicht nur der anwesenden Mitglieder. Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, ist spätestens innerhalb von sechs Wochen eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließt.