Kosten

Die Finanzierung von Schulen in Freier Trägerschaft wurde gesetzlich bedingt auf eine neue Basis gestellt. Künftig sollen Schulen in Freier Trägerschaft 80 % erhalten. Dies wurde in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes festgehalten und ist im Rahmen des Privatschulgesetzes Baden-Württemberg (PSchG) rückwirkend zum 1.8.2017 in Kraft getreten. Das Gesetz trägt dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Juli 2015 Rechnung getragen, das die bisher geltenden §§ 17, 18 PSchG als mit der Landesverfassung unvereinbar angesehen hatte. Dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes mit unserer Schule war ein jahrzehntelanger Rechtsstreit vorausgegangen, den unsere Schule stellvertretend für alle Waldorfschule im Land durchgeführt hatte.

Der für alle Elternhäuser grundsätzlich geltende Regelschulbeitrag ergibt sich aus der ab dem 01.08.2021 geltenden Beitragsordnung. Darüber hinaus können Elternhäuser, auf die die Anforderungen zutreffen, auf Grundlage der 5%-Regelung entsprechend der Neufassung des PSchG ein einkommensabhängiges Schulgeld beantragen. Hierzu wenden Sie sich an den Beitragskreis per Mail:

beitragskreis@waldorfschule-nuertingen.de.

Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren und zum Beitragskreis finden Sie unter der Rubrik Gremien -> Beitragskreis.