Saalbau Waldorfschule Nürtingen

Schulleitung

Antje Jäckel, Stefan Trepel

Rudolf Steiner Schule Nürtingen e.V.
Waldorfpädagogik 1-18
Am Lerchenberg 60 – 68
72622 Nürtingen

Tel.: 07022 / 93 26 5 - 0
Fax: 07022 / 93 26 5 - 50

Unsere Schule hat eine Schulleitung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 8, Abs. 1, 6. und Abs. 2, 2.; § 19, Abs. 1, 1. Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz), aber der Gesetzgeber trägt der Besonderheit einer Freien Schule Rechnung. So heißt es in § 5, Abs. 2 des Gesetzes für Schulen in Freier Trägerschaft (Privatschulgesetz): Abweichungen in der inneren und äußeren Gestaltung der Schule, in der Lehr- und Erziehungsmethode sowie im Lehrstoff stehen der Genehmigung nicht entgegen, sofern die Schule gegenüber den entsprechenden öffentlichen Schulen als gleichwertig betrachtet werden kann.“

Der staatlichen Aufsichtbehörde wird mitgeteilt, wer die Aufgaben der Schulleitung übernimmt, in unserem Fall der Unterzeichner dieses Artikels. Diese Person trägt die Verantwortung. Im Innenverhältnis spielt diese Aufgabe keine Rolle, außer dass gewährleistet werden muss, dass die Schulleitungsaufgaben korrekt erfüllt werden. Die Wahrnehmung der Schulleitungsaufgaben obliegt dem Kollegium im Sinne der Selbstverwaltung, das heißt auch der Delegation. Der Vorstand unserer Schule wirkt in den Bereichen mit, die er als Vertreter der Schule rechtsgültig mitgestaltet (V in der Auflistung).

Die Aufgaben seien hier summarisch aufgelistet:

  • Einhaltung der Schulpflicht, Verantwortung für die Schüler insgesamt in Kooperation mit Eltern und gegebenenfalls Behörden (Jugendamt, schulpsychologische Beratungsstelle, Drogenberatung, Legasthenietherapie, Gesundheitsamt [BundesseuchenGe] bei gesundheitlichen/familiären/sozialen Auffälligkeiten etc.)
  • Dokumentation von Fehlzeiten der Schüler
  • Unterrichtsqualität und -versorgung
  • Stundenplan, Ferienplan
  • Lehrereinstellungen (+V), Lehranmeldung (-genehmigungen)
  • Lehrerbeurteilungen/-zeugnisse (+ V)
  • Beendigung von Unterrichtstätigkeit wegen Unfähigkeit oder besonderer Vorkommnisse (+ V)
  • Umsetzung des Waldorf-Lehrplanes
  • Schüleraufnahmen (1. Klasse und „Quereinsteiger“; Besonderheit bei Sonderschulempfehlung) und Abschluss des Schulvertrages (+V)
  • Schülerabgänge (aufnehmende Schule wegen Schulpflicht, dokumentierte Beratung mit Eltern, Kündigun des Schulvertrages [+ V]).
  • Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
  • Durchführung der Schulordnung
  • Erstellung der Schülerzeugnisse incl. Archivierung
  • Prüfungswesen (Anmeldung, Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation, Archivierung)
  • Schulstatistik
  • Sicherheitsvorkehrungen (auch bei Katastrophen, Brand, Geiselnahme, + V)
  • Wahrnehmung des Hausrechtes (+V)
  • Datenschutz (+ V)
  • Ansprechpartner für Schulen, Aufsichtsbehörden, für umliegende Schulen, Polizei, Jugendgerichtsbarkeit,
  • Jugendamt etc.

Die entsprechenden Gremien, in denen beraten und beschlossen wird, wer welche Aufgaben wahrnimmt, sind die Technische, die Pädagogische und die Geschäftsführende Konferenz sowie der Vorstand. Diese Gremien bilden aus sich heraus auch Delegationen, so zum Beispiel die Konferenzleitungen, den Koordinationskreis, Deputatskreis, Aufnahmegremium etc. Viele der beschriebenen Aufgaben werden von der Verwaltung unterstützt.

Verantwortlich: Antje Jäckel, Stefan Trepel