Schulische Laptops

Seit dem Schuljahr 2022/2023 wird allen Schüler*innen der neunten Klasse ein persönliches Laptop von der Schule zur Verfügung gestellt, welches als Ergänzung zu den gängigen Unterrichtsmethoden gedacht ist. 

Die Schule hat sich bewusst für den Einsatz von Laptops und gegen Tablets entschieden. Stellt doch der PC nach wie vor das gängige Arbeitsmittel im beruflichen Alltag dar. Den Umgang mit diesen sollten die Schüler*innen bereits frühzeitig vermittelt bekommen. Aus diesem Grunde ist es auch notwendig, dass sie über eigene Endgeräte verfügen. Denn eine "Poollösung", bei welcher den Schüler*innen der Laptop nur im unterrichtlichen Einsatz zur Verfügung steht, würde nicht in gleicher Weise gewährleisten, dass der Latop zu einem alltäglichen Begleiter bei Hausaufgaben, Recherche und dem Erstellen von Referaten, Arbeiten etc. wird. 

Da die Waldorfpädagogik eine Pädagogik darstellen möchte, die am Puls der Zeit ist, ist der Einsatz der schulischen Laptops auch unter waldorfpädagogischen Gesichtspunkten richtig. So traf Rudolf Steiner selbst bereits im Jahr 1919 die Aussage: "Nur wer versteht, wie die Technik funktioniert, kann ein wacher Weltenbürger sein. " 

Häufig gestellte Fragen 

Allgemeine Fragen

Warum Laptops in der Schule?

Im schulischen Lernprozess waren Medien schon immer ein zentraler Faktor, um zur Wissenserlangung beizutragen. Bilder, Musik oder Bücher sind in dem Sinne auch Medien, mit denen die Schüler*innen im Schulalltag umgehen lernen.

Digitale Medien sind demnach nur ein anderes „Instrument“, um Wissen zu vermitteln und zu erlangen.

Um die Schüler*innen geeignet vorbereiten zu können, muss Schule die Schüler*innen hierzu befähigen. Die Medienerziehung ist zwar Aufgabe der Erziehungsberechtigten, die Digitalisierung stellt jedoch auch einen deutlichen Bildungsauftrag an die Schulen.

Damit Schüler*innen digitale Kompetenz erwerben können, ist es notwendig, dass sie über eigene Endgeräte verfügen. Nur so können sie lernen, digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen. Das Endgerät soll nicht nur in bestimmten Unterrichtssituationen zum Einsatz kommen, sondern zu einem alltäglichen Begleiter werden bei Hausaufgaben, Recherche und dem Erstellen von Referaten, Arbeiten etc. Das Arbeiten mit digitalen Medien wird erleichtert, da sowohl in der Schule als auch zu Hause mit dem gleichen Modell gearbeitet wird. 

Warum kein „Bring Your Own Device“?

BYOD: Bring Your Own Device = Bringe Dein eigenes Gerät mit.

Es muss gewährleistet sein, dass auf den Geräten dieselben  Anwendungen (Apps) installiert sind und die Handhabung, Bedingungen und Schritte des digitalen Arbeitens im Unterrichts identisch sind. Die Lehrkräfte und die Schüler*innen sollen sich auf den Unterricht konzentrieren können und nicht auf Anwendungs- und Bedienungshürden stoßen, die beim Verwenden so vieler unterschiedlicher Geräte sicherlich auftreten würden. Auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit möchte die Rudolf Steiner Schule Nürtingen einheitliche Geräte für alle Schüler*innen. Somit bestehen gleiche Bildungschancen für alle Schüler*innen unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Laptops im Unterricht – warum?

Grund für den Einsatz von Laptops im Unterricht bildet die Anbindung an waldorfpädagogische Anforderungen:

Die Waldorfpädagogik möchte eine Pädagogik darstellen, die am Puls der Zeit ist. Nur wer versteht, wie die Technik funktioniert, kann ein*e wache*r Weltenbürger*in sein, so Rudolf Steiner bereits 1919. Steiner ging sogar soweit, dass wir eigentlich keine Technik bedienen oder gar benutzen sollten, die wir nicht zumindest in ihren Grundzügen verstehen. Von diesem Ideal sind wir weit entfernt, dennoch sind die Telegrafen und Straßenbahnen von damals die digitale Infrastruktur von heute, welche die Schüler*innen beim Verlassen der Schule in ihren Grundzügen verstehen sollten.

Wie werden die Laptops im Unterricht eingesetzt?

Die Laptops sollen den Unterricht in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Sie sind aber nie als Ersatz der gängigen Methoden gedacht, sondern als Ergänzung, an manchen Stellen als Bereicherung des Unterrichts. Hier einige Beispiele:

  • Digitale Epochenhefte, Glossare und Formensammlungen können erstellt werden.
  • Aufgaben und Ergebnisse können per E-Mail oder über die Bildungsplattform unkompliziert präsentiert oder direkt versendet werden, so dass weniger Kopien anfallen (kostengünstiger, umweltfreundlicher).
  • Neue Unterrichtsmethoden und Aufgabenstellungen werden ermöglicht, so dass eine bessere Binnendifferenzierung möglich ist und Lerninhalte anschaulicher dargestellt werden können.
  • Steigerung der Lernmotivation durch den Einsatz aktueller, ansprechender Materialien und Methoden
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zum Internet in Recherchesituationen oder bei Gruppenarbeiten
  • Inhalte können flexibler erstellt und angepasst werden, z.B. in Diskussions- und Sammelrunden

Darüber hinaus üben unsere Schüler*innen einen sicheren Umgang mit digitalen Medien ein und werden in ihrer Medienkompetenz geschult.

Wie werden die Laptops finanziert?

Wir haben uns bewusst dafür entschieden, die Laptops aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. Dies ermöglicht zum einen auch Schüler*innen aus einkommensschwächeren Familien einen Zugang zu einem eigenen Laptop. Zum anderen entfällt damit der Verwaltungsaufwand, der bei der Erhebung einer Leihgebühr entsteht. Da künftig alle Schüler*innen ab Klasse 9 ein eigenes Laptop zur Verfügung gestellt werden soll, erscheint es vertretbar, die Kosten für die Anschaffung auf den Gesamthaushalt umzulegen.

Wie sieht das Digitale Erziehungskonzept aus?

Die Rudolf Steiner Schule Nürtingen hat sich für einen prozessorientierten Weg hin zu einem Medienbildungskonzept entschieden. Unser Ziel ist es, auf diesem Weg möglichst alle mitzunehmen, so dass ein Konzept entsteht, das wirklich gelebt wird. So erhofft sich die Schule eine hohe Akzeptanz, eine breite Verankerung im Kollegium und ein hohes Maß an Umsetzung im Unterricht. So versteht sich unser Medienbildungskonzept als eine aktuelle Momentaufnahme und bildet jeweils den aktuellen Stand an unserer Schule ab. Die Eltern- und Schüler*innenvertretung unterstützen diesen Ansatz des sich gemeinsam auf den Wegmachens ausdrücklich. Ein anderer Weg würde an die sich rasch ändernde digitale Realität vorbeiführen.

Sind Schüler*innen verpflichtet, den Laptop jeden Tag in die Schule mitzubringen?

Nein, alle Schüler*innen, beginnend mit der neunten Klasse, verfügen zwar über einen privaten Laptop, die Schüler*innen sind aber nur dazu verpflichtet, diesen an den Tagen mitzubringen, an denen die Lehrkraft angekündigt hat, die Geräte benutzen zu wollen. Die Schüler*innen sind verpflichtet, den Laptop mit vollgeladenem Akku in die Schule mitzubringen. Der Computer wird zu einem essentiellen Werkzeug für den Lernprozess. Die Schüler*innen können die Geräte jeden Tag mit in die Schule nehmen, wenn diese für Hausaufgaben und Eigenarbeitsstunden benötigt werden. Wenn die Klasse aber nicht mit den Laptops im Unterricht arbeitet, können diese jedoch nicht von einzelnen Schüler*innen trotzdem als Ersatz der Schreibmaterialien verwendet werden.

Muss die Schüler*innen weiterhin Schreibhefte nutzen?

Ja, es ist wichtig zu beachten, dass der Laptop ein ergänzendes Werkzeug für die umfangreiche und vielseitige Ausbildung sein wird, zusammen mit Epochenheften, Arbeitsblättern und Ordnern.

Darf das IT-Personal der Schule auf den Laptop der Schüler*innen zugreifen?

Um den durch die Benutzerordnung festgelegten regulären Betrieb der Laptops zu sichern, haben Mitarbeiter unseres IT-Partners Vollzugriff auf die Laptops. Dies ist in erster Linie aus Sicherheitsgründen nötig, soll aber auch den fehlerfreien Betrieb der Laptops im Netzwerk ermöglichen.

Was passiert, wenn mein Laptop kaputt ist oder sich in Reparatur befindet?

Sollte der Laptop einmal defekt sein, besteht in der Regel die Möglichkeit, ein Leihgerät von der Schule zu bekommen. Ungeachtet dessen müssen die Schüler*innen ihre schulischen Daten auf einem Sicherungsdatenträger (Backup) jederzeit zur Verfügung haben.

Welche Lademöglichkeiten gibt es an der Schule?

Der Akku der Laptops hat eine lange Laufzeit, so dass sich damit einen ganzen Unterrichtstag arbeiten lässt. Die Verantwortung für die Bereitschaft des Gerätes obliegt den Schüler*innen bzw. den Eltern. In der Schule bestehen nur vereinzelt Lademöglichkeiten (ein oder zwei Steckdosen pro Klassenraum). Die Schüler*innen führen das Ladekabel für den Notfall jedoch immer mit.

Können weitere Programme auf den Computer installiert werden?

Die Softwareausstattung moderner Betriebssysteme bringt heute bereits eine große Anzahl von vielen weiteren Programmen mit, die einen sehr großen Anwendungsbereich abdecken. Sofern keine administrativen Berechtigungen benötigt werden, können jederzeit weitere Programme installiert werden. Allerdings sollte immer bedacht werden, dass jede weitere Software die Leistungsfähigkeit und Stabilität eines Computersystems negativ beeinflussen kann. Insbesondere auf die Installation von Spielen und potenziell gefährlicher Software sollte auf den Arbeitscomputern der Schüler*innen im Interesse eines zuverlässigen Betriebes verzichtet werden.

Für die Installation von Programmen, die administrative Berechtigungen benötigen, können temporär administrative Berechtigungen ausgefasst werden.

Kommt es durch die Installation zusätzlicher Programme zu Problemen, dann liegt es im Ermessen der IT- Mitarbeiter der Schule, das System auf einen stabilen Stand zurückzusetzen.

Von wo aus kann das Schulnetzwerk erreicht werden?

Die Schule hat hohen Aufwand beim Ausbau der IT-Struktur der Schule betrieben. Dies beinhaltet unter anderem die Installation von Wireless Access Points, die von allen Unterrichtsräumen aus erreichbar sind und die Gebäudebereiche abdecken.

Das Schulnetzwerk kann nur mit von der Schule autorisierten Geräten genutzt werden, mit einer entsprechenden Konfiguration der RSSNT.

Haben die Schüler*innen ein persönliches E-Mail-Konto?

Die Schüler*innen nutzen ihr bisheriges privates Email-Konto oder legen sich gegebenenfalls ein eigenes Konto bei einem Anbieter ihrer Wahl an. Wichtig ist, dass die Schüler bei bestehender Internet- Verbindung jederzeit Zugriff auf ihr eigenes Postfach haben. Die Verantwortung dafür tragen die Schüler*innen, bzw. die Eltern der Schüler*innen. 

Kann Schüler*innen das Laptop auch privat nutzen?

Wir haben uns bewusst entschieden, die private Nutzung der schulischen Laptops zuzulassen, um die Schüler*innen auch bei der privaten Nutzung an einen verantwortungsvollen Umgang heranzuführen. Dabei hat die schulische Nutzung Vorrang vor der privaten Nutzung. Die Nutzung zu Hause unterliegt der Verantwortung im Elternhaus, insbesondere sind diese im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür verantwortlich, dass die schulische Nutzungsordnung eingehalten wird. 

Können andere Familienmitglieder den schulischen Laptop nutzen?

Nein, die Nutzung des Laptops ist allein den Schüler*innen gestattet. Es muss ihnen muss klar sein, dass sie für den Computer und für die Inhalte auf dem Computer persönlich verantwortlich sind.

Wer ist in der Schule der Ansprechpartner, wenn ich Fragen oder Anregungen habe?

Vertragsabschluss

Was passiert, wenn Schüler*innen bzw. deren gesetzliche Vertreter die Nutzungsvereinbarung nicht unterschreiben?

Niemand wird gezwungen, die Laptops anzunehmen. In diesen Fällen würden die Laptops in der Schule verbleiben und den jeweiligen Schüler*innen ggf. für die Nutzung im Unterricht ausgehändigt werden. 

Wie erfolgt die Feststellung etwaiger Vorschäden bei Ausgabe des Laptops?

Die Prüfung etwaiger Vorschäden an den Geräten erfolgt von den Mitarbeiter*innen unseres IT-Partners. Da die Laptops in der Regel neu sind, ist auch nicht mit dem Vorhandensein von Schäden zu rechnen.

Die Eltern dürfen natürlich das Gerät in Ruhe prüfen, wenn die Schüer*innen es mit nach Hause bringt. Bei Beanstandungen nehmen wir das Gerät anstandslos zurück und nutzen die Garantieleistung des Herstellers. 

Wird jedes Jahr ein neuer Vertrag unterschrieben?

Der Vertrag wird einmalig unterschrieben und gilt für die jeweilige Schulzeit an unserer Schule.

Haftung und Versicherung

Kann ich eine Versicherung für das Gerät über die Schule abschließen?

Nein, es ist nicht möglich, Versicherungen über die Schule abzuschließen.

Welcher Wert wird bei Haftungsansprüchen zugrunde gelegt?

Es gilt der jeweilige Zeitwert des Gerätes. 

Wie hoch ist der Wert des Geräts?

Das Gerät hat inklusive Tastaturhülle einen Neuwert von ca. 850 Euro.

Bezieht sich die Haftung auch auf die installierte Software?

Nein, die Haftung beschränkt sich auf die Hardware.

Was tue ich, wenn das Gerät beschädigt wurde?

Schäden am Gerät müssen gemäß Nr. 11.1 der Leihvereinbarung unverzüglich der Schule gemeldet werden. Nur der oder die Geschädigte kann verlässlich Auskunft über den Tathergang geben. Gegebenenfalls werden Zeugen gehört. 

Wer trägt die Kosten für eine Reparatur des Gerätes?

Streng genommen tragen die Schüler*innen die anfallenden Kosten bei Beschädigungen des Leihgerätes, da diese Vertragspartner der Leihvereinbarung sind. Da diese allerdings finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu bezahlen, sind die Kosten von den Eltern zu übernehmen.

Für welche Arten von Beschädigungen gilt die Kostenpflicht?

Maßgeblich sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hiernach gilt die Haftung für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Wie sieht es mit der Haftung aus bei üblichen Gebrauchsspuren wie Kratzern oder einer Reduzierung der Akku-Lebensdauer?

Für bei sachgemäßer Verwendung des Geräts entstehende Gebrauchsspuren oder Mängel bestehen keine Haftungsansprüche seitens der Schule.

Gibt es Informationen, ob die normale private Haftpflichtversicherung in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einspringen würde?

Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz springt keine Versicherung ein.

Diebstahl und Verlust

Was passiert, wenn das Gerät gestohlen werden? Wer stellt Strafanzeige?

Die Strafanzeige stellt der Besitzer / die Besitzerin bzw. die gesetzlichen Vertreter. Die Haftung bezieht sich auch bei Diebstahl auf jede Form der Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Falls das Gerät ausnahmsweise in der Schule aufbewahrt und dort gestohlen wurde, ist die Schule für die Strafanzeige zuständig. In diesem Fall wird das Gerät durch die Schule ersetzt.

Was passiert, wenn der Verlust des Geräts z.B. während des Sportunterrichts oder in der Pause eintritt?

Die Schüler*innen sollten die Laptops während der Schulzeit nach Möglichkeit unter ständiger Aufsicht haben. Wenn dies nicht gewährleistet ist, beispielsweise während des Sportunterrichts oder in einer Freistunde, sollen die Laptops in den Schließschränken im Untergeschoss des Saalbaus eingeschlossen werden.

Sicherheit

Wie werden die Schüler*innen geschützt, wenn sie im Internet surfen?

Gegen die Gefahr von Hackerangriffen ist das Schulnetz über eine Firewall gesichert.

Gegen die Gefahr von Schadsoftware ist auf den Schüler*innen-Geräten eine Antivirus-Software installiert, die sich beim Betrieb des Laptops am Schulnetz automatisch aktualisiert. Deshalb ist es wichtig, dass das Schüler*innen-Gerät regelmäßig am Schulnetz betrieben wird und über das ACMS regelmäßig Updates abgefragt werden. Außerdem ist das Verhalten der Schüler*innen mit Ihren Geräten maßgeblich für die Verbreitung von Schadsoftware.

Schutz vor unerwünschten Inhalten beim Surfen im Internet in der Schule bietet die Firewall der Schule.

Zusätzlich ist es Teil der Ausbildung, dass Pädagog*innen über die Gefahren des Internets und den richtigen Umgang mit Online-Inhalten informieren.

Der Schutz ist aber nur gegeben, solange sich die Schüler*innen im Schulnetz bewegen. Sobald die Schüler*innen über das Netz zuhause oder ein freies Netz auf das Internet zugreifen, gelten die Einstellungen dieser Netze.

Welches Material, das aus dem Internet heruntergeladen werden kann, wird als unangemessen angesehen?

Raubkopien, Musik, Bilder oder Videos, jedes Programm, das nicht von Schüler*innen gekauft, frei verfügbar (Freeware) ist oder durch die Schule zur Verfügung gestellt wurde und jeder Inhalt, der nicht für den Gebrauch von Personen unter 16 bzw. 18 Jahre geeignet ist.

Gibt es Konsequenzen für die inkorrekte Nutzung des Computers?

Ja, die inkorrekte Nutzung des Computers oder des Internets führt zu Konsequenzen, die in der Nutzungsordnung festgelegt sind. Für die Entwicklung der Schüler*innen ist es wichtig, dass sie den angemessenen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologie lernen und verstehen, dass sie bei falschem Verhalten Konsequenzen erfahren.

Wenn sich ein Virus auf dem Schüler-Laptop befindet, kann dieser sich im Netzwerk ausbreiten?

Sämtliche Laptops sind mit einem Antivirenprogramm ausgestattet, welches regelmäßig aktualisiert wird. Voraussetzung für die Aktualisierung ist, dass das Laptop regelmäßig am Schulnetz in Betrieb genommen wird.

Diese Aktualisierung verhindert in den meisten Fällen, dass das System infiziert wird und andere Systeme infiziert. Ein 100-prozentiger Schutz kann nicht garantiert werden.

Auch hier gilt: mit ihrem Verhalten beim Arbeiten mit Ihren Geräten können die Schüler*innen dazu beitragen, dass sich keine Viren oder Schadsoftware auf den Geräten und im Schulnetz ausbreiten.

Technik

Müssen Eltern/Erziehungsberechtigte technische Unterstützung bieten?

Für Beseitigen von Funktionsstörungen steht grundsätzlich unser IT-Partner im Rahmen seiner Beauftragung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Schüler*innen im Unterricht mit den grundlegenden Funktionen des Betriebssystems, insbesondere der Dateiverwaltung, vertraut gemacht.

Kann das Internet zu Hause auch mit dem Schullaptop genutzt werden?

Ja, es gibt keinen Grund, den Internetzugang auf das Schulnetzwerk zu beschränken.

Sollten Sie zu Hause ein Funknetzwerk nutzen, so können Sie das Schullaptop wie jedes andere Gerät integrieren. Bitte nutzen Sie hierfür die Dokumentationen, die Ihnen mit Ihrem Router übergeben wurden.

Bitte beachten Sie, dass beim Betrieb in Ihrem häuslichen Netz die Schutzmaßnahmen greifen, die Sie für Ihr Netz eingerichtet haben, die Schutzmaßnahmen des Schulnetz gelten hier nicht!

Was passiert bei Verlust oder Defekt des Laptops mit den darauf gespeicherten Arbeitsmaterialen?

Grundsätzlich sind die Schüler*innen dafür verantwortlich, alle auf dem Laptop gespeicherten Arbeitsmaterialien in geeigneter Weise regelmäßig zu sichern. Wenn eine regelmäßige Sicherung durchgeführt wurde, ist es relativ einfach, die Daten wiederherzustellen. 

Muss zu Hause ein Internetanschluss vorhanden sein?

Für die häusliche Arbeit der Schüler*innen empfiehlt die Schule ausdrücklich, dass ein Internetanschluss zur Verfügung steht. Jedoch obliegt die Regelung, in welchem Umfang dieser genutzt werden kann, selbstverständlich den Familien.

Kann mich der IT-Partner bei Problemen mit den Interneteinstellungen und dem Internetzugang in meinem Heimnetzwerk unterstützen?

Im Allgemeinen nein. Stellen Sie bitte alle Anfragen einem Computer-Techniker vor Ort oder Ihrem Internet Service Provider.